Wir haben auch 2022 die Wahl in NRW
Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer auf der Bundes-, Landes- oder Kommunalebene die Bevölkerung repräsentiert und regiert. In Art. 20 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ und
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