Markenrecht und Onlineauftritt
Der Name für Ihren Onlineauftritt kann ein unkalkulierbares Risiko sein!
Im Internet kann jeder für sich selbst, seinen Hamster oder für sein Unternehmen Webseiten einrichten, die mit einem Domainnamen abgerufen werden. Technisch gesehen ist das heute ein nicht mit wirklich großen Hürden geplasterte Weg. Trotzdem können auf diesem Weg ins Netz einige Tretminen das Leben schwer machen.
Die Namens-Freiheiten im Internet sind rechtlich eingeschränkt. Verstöße gegen Marken- und andere Schutzrechte können ein kostpieliges Unterfangen werden und dazu führen, dass registrierte Domains wieder abgeschaltet, Onlineauftritte umbenannt werden müssen. Investitionen in den Onlineauftritt können durchaus unkalkulierbar werden. Mal ganz abgesehen davon, dass Schadensersatzforderungen ins Haus flattern können und Abmahn-Anwälte sich die Hände reiben.
Dr. Till Kreutzer und Eva Ricarda Lautsch beantworten ausführlich und kompetent auf iRights.info die Frage: "Was muss man beachten, wenn man eine Domain anmeldet?"
In 2006 durfte ich selbst einmal in dem Spannungsfeld Wortmarke und Domain JOhan.de in einer devensiven Position Erfahrungen sammeln. Ich wollte fremde Interessen an meiner Domain abwehren, in die ich damals vom Markenrecht noch unbeleckt, Geld, Arbeit und Gehirnschmalz investiert hatte.